Pfändungsrechner
Berechnungsgrundlage:
Berechnung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 10.Mai 2024 (BGBl.2024 I Nr.160) in Verbindung mit der Berichtigung vom 23.Mai 2024 (BGBl.2024 I Nr.165a)  – ab 1.Juli 2024 geltende Pfändungsfreigrenzen –
Bitte geben Sie das Nettogehalt und die Anzahl
der Unterhaltspflichten ein.
der Unterhaltspflichten ein.
Ergebnisse
Betrag über Endbetrag der Tabelle:
Pfändbarer Betrag (gemäß Tabelle):
Pfändbarer Betrag (Summe):
Unpfändbarer Betrag:
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